Hartmann Versicherungs- und Immobiliendienst GmbH
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Dass allein die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, den Lebensstandard im Alter auch nur annähernd zu erhalten, dürfte inzwischen unbestritten sein. In 25 Jahren wird der durchschnittliche Rentenempfänger nur noch 40% seines letzten Bruttoeinkommens erhalten, schätzt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA).
Daneben müssen die küftigen Rentenempfänger auch noch finanzielle Einbußen durch die nachgelagerte Rentenbesteuerung seit 2005 hinnehmen. Der Besteuerungsanteil ist vom Jahr des Rentenbeginns abhängig und für die gesamte Laufzeit der Rente gültig. Er steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an, bis ab 2040 alle Renten in voller Höhe (zu 100%) besteuert werden.
Trotz aller Einsichten und Bekundungen stehen die Bundesbürger den teils steuerlich subventionierten, teils durch staatliche Zulagen geförderten privaten Alterssicherungen skeptisch bis unwissend gegenüber.
Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen geförderte Altersvorsorge, die mit einem Steuervorteil kombinierbar ist.
Zahlt ein Riester-Sparer den Mindesteigenbetrag von 4% (seit 2008) seines Bruttovorjahreseinkommens, maximal aber 1575 Euro, in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ein, so erhält er die volle Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind kommen noch einmal 185 Euro dazu. Wer einen geringeren Betrag, mindestens aber 60 Euro einzahlt, bekommt die staatliche Zulage nur anteilig.
Zusammen mit der Zulage können die gezahlten Beiträge (maximal 2100 Euro) als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden.
Der Riester-Sparer hat die Wahl zwischen den klassischen Rentenversicherungen, Banksparplänen oder Fondspolicen. Während Fondssparpläne eher für jüngere und risikobereitere Anleger geeignet sind, liegen ältere und sicherheitsorientierte Sparer mit Rentenversicherungen und festverzinsten Banksparplänen eher richtig. Alle Versicherungsprodukte setzen auf Unisex-Tarife (gleiche Beiträge und Renten für Männer und Frauen) und sind mit BU-Versicherungen kombinierbar.
Alle Riester-Produkte werden von der Finanzaufsicht BaFin zertifiziert und müssen formale Voraussetzungen erfüllen: Die Auszahlung erfolgt in Form von lebenslangen Rentenzahlungen, Verwaltungs- und Vertriebskosten müssen offengelegt, Abschlusskosten auf mindestens 5 Jahre verteilt werden.
Zudem sind alle Riester-Verträge Hartz-IV-sicher, also bei Arbeitslosigkeit vor vorzeitiger Verwertung geschützt!
Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer und Beamte können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Das gilt auch für Selbständige und Hausfrauen, sofern sie mit einem Riester-Sparer verheiratet sind. Für die sog. mittelbare Förderung ist allerdings Voraussetzung, dass der direkt begünstigte Partner den Mindesteigenbeitrag von derzeit (2008) vier Prozent spart. Nach dem derzeit geltenden Recht ist nur förderungsfähig, wer dauerhaft und unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, müssen die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
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