Rürup-Rente - Altersvorsorge mit Steuervorteil

Warum ist private Altersvorsorge notwendig?

Dass allein die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, den Lebensstandard im Alter auch nur annähernd zu erhalten, dürfte inzwischen unbestritten sein. In 25 Jahren wird der durchschnittliche Rentenempfänger nur noch 40% seines letzten Bruttoeinkommens erhalten, schätzt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA).
Daneben müssen die küftigen Rentenempfänger auch noch finanzielle Einbußen durch die nachgelagerte Rentenbesteuerung seit 2005 hinnehmen. Der Besteuerungsanteil ist vom Jahr des Rentenbeginns abhängig und für die gesamte Laufzeit der Rente gültig. Er steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an, bis ab 2040 alle Renten in voller Höhe (zu 100%) besteuert werden.
Trotz aller Einsichten und Bekundungen stehen die Bundesbürger den teils steuerlich subventionierten, teils durch staatliche Zulagen geförderten privaten Alterssicherungen skeptisch bis unwissend gegenüber.

Was ist die Rürup-Rente?

Im Gegensatz zur Riester-Rente, die durch staatliche Zulagen gefördert wird, bezeichnet die Rürup-Rente eine durch Steuervorteile subventionierte Altersvorsorge.
Begünstigt werden sowohl Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, als auch Einzahlungen in eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge, die als Abzüge (Sonderausgabenabzug) von der Einkommensteuer geltend gemacht werden können.
Für die privaten Basisvorsorgeprodukte gelten recht strenge Voraussetzungen. Sie sind nicht kapitalisierbar, übertragbar oder veräußerbar. Vertraglich muß eine monatl. Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr (62. Lebensjahr ab 2011) oder eine BU-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente vereinbart sein. Ein (planmäßiges) Sinken der Rentenhöhe während der Auszahlungsphase ist nicht zulässig.
Interessant ist die Rürup-Rente insbesondere für gut verdienende Arbeitnehmer und für Selbständige.

Wie hoch sind die steuerlichen Vorteile?

Der maximal mögliche Höchstbetrag der als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen liegt bei 20.000 Euro (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) und wird erst ab 2025 in voller Höhe beanspruchbar sein. Bis dahin steigt der Sonderausgabenabzug wie die Rentenbesteuerung seit 2005 stufenweise in zwei-Prozent-Schritten. Für das Kalenderjahr 2008 können erst 66% des Höchstbetrages geltend gemacht werden.

Beispiel: Lediger rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Arbeitnehmerbeitrag 4.000 Euro
Arbeitgeberbeitrag 4.000 Euro
Leibrentenversicherung 3.000 Euro
Summe 11.000 Euro (Höchstbetrag: 20.000 Euro)
Davon 66% 7.260 Euro
Abzüglich steuerfreier
Arbeitgeberanteil
4.000 Euro
   
Sonderausgaben 3.260 Euro


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